Bezeichnung für eine „zweispännige Lohnkutsche“ (im Gegensatz zum einspännigen, billigeren und weniger vornehmen „Einspänner“) beziehungsweise für den Kutscher, eine in Wien populäre Figur. Der Name wurde aus dem Französischen übernommen. Er leitet sich angeblich vom ältesten Standplatz in Paris ab (1662), der Rue Saint Fiacre beziehungsweise einem dortigen Wirtshaus, auf dessen Außenwand sich das Bild des irischen Mönchs Fiacrius befand. Die Fiaker wurden im innerstädtischen Verkehr Wiens um 1670 gebräuchlich (zuvor hatten sie sich außer in Paris auch in London bewährt). Für die private Personenbeförderung mittels Fiakers benötigte man eine Lizenz der Polizeioberdirektion.
Zur Frühgeschichte des Fiakers in Wien gibt es weder Dokumente noch Bilder.
Am 1. Juni 1726 verordnete Karl VI. zum Schutz des Postfuhrwesens, dass die „Lehen-Wägen“ (zu denen die Fiaker gehörten) innerhalb des Linienwalls nur zweispännig fahren dürften und dass sie sich auf einen Umkreis von höchstens vier Meilen zu beschränken hätten. Nach einer Häufung von Klagen wurde die Höhe des Fuhrlohns 1747 durch eine Lehenfuhrwerksordnung geregelt.
1788 gab es 648, 1848 680 Fiaker.
Die am 22. Juli 1800 erlassene „Vorstadtlehenkutscher- und Fiakerordnung“ (teilweise erneuert am 12. Juli 1819) schrieb das Führen einer Nummer sowie den Erwerb einer bei der Oberpolizeidirektion zu beantragenden und vom Lehenwagenamt (1, Kärntner Straße 28) auszustellenden Fahrlizenz vor. Die Wagen hatten (im Gegensatz zu den vornehmeren Stadtlohnwagen, den „Unnumerierten“, die mit Privatequipagen zu vergleichen waren) an drei Seiten eine weiße, mit Ölfarbe aufgetragene Nummer zu tragen, waren an ihnen zugewiesene fixe Standplätze (17 im Widmer-, vier im Schotten-, sechs im Stuben- und sieben im Kärntnerviertel, ferner beim Schotten-, Burg- und Stubentor sowie an 27 Punkten in den Vorstädten) und strikte Fahrvorschriften gebunden (beispielsweise Fahrverbot auf den durch Pflasterung für Fußgeher kenntlich gemachten Straßenrändern und Verbot des Schnellfahrens). Außerhalb der Linien stand das Recht der Personenbeförderung den Landkutschern zu.
Die Vier Meilen-Grenze wurde am 20. April 1824 aufgehoben, sodass sie damit den Landkutschern gleichgestellt wurden. Aber auch danach mussten die Passagiere bei den Linientoren einen von der Polizeioberdirektion ausgestellten Passierschein vorweisen, wenn sie (auch nur kurzfristig) die Stadt verlassen wollten. Die vorgeschriebenen Taxen wurden meist nicht eingehalten. Man unterschied zwischen dem numerierten und dem unnumerierten Fiaker, außerdem gab es verschiedene Wagentypen: offene Fiaker, geschlossene Fiaker („Coupés“), „Einspänner“ (oder „Comfortable“; mit nur einem Pferd) und „Landauer“ (für Überlandfahrten).“
Am 22. Juli 1800 wurde eine Fiakerordnung erlassen. Für alle Fragen (außer der Lizenz) war das magistratische Lehenwagenamt zuständig. An das städtische Oberkammeramt war ein monatlicher „Aufschlag“ zu leisten.
Zu dieser Zeit kennt man Stadt- und Vorstadtlehenkutscher. Nur diese beiden Gruppen durften innerhalb der „Linien“ fahren, doch sie hatten auch das Recht, sich vor den Linientoren aufzustellen und Passagiere anzunehmen. Außerhalb des Linienwalls ansässige Landfuhrleute durften lediglich Fahrgäste auf Bestellung aus der Stadt abholen. Obwohl es den Fiakern vorgeschrieben war, nur zweispännige Fahrzeuge zu fahren, wurde dieses Gebot oft durchbrochen (so hören wir von zweisitzigen sogenannten „Bastardwagen“). Die Kutscher entwickelten sich bald zu einem populären Wiener Original (Fiakerlied), das auch zahlreichen Künstlern und Karikaturisten Stoff bot. Adolf Bäuerle schrieb die komische Oper (Musik Wenzel Müller) „Der Fiacker als Marquis“.
Mit der Neuordnung der gewerblichen Rechtsvorschriften 1859 unterschied man freies Stadtlohnfuhrwerksgewerbe (Bereithaltung von Fahrzeugen zu jedermanns Gebrauch) und konzessioniertes Lohnfuhrwerksgewerbe (das fixe Standplätze zugewiesen erhielt). Man zählte damals in Wien 22 Fiaker- und 70 Einspännerstandplätze. Ab den 1860er Jahren nahm die Zahl der Fiakerordnungen zu (28. September 1868: „Fiaker- und Einspänner-Ordnung für den Polizei-Rayon von Wien“; 31. März 1871: „Fiaker- und Einspänner-Ordnung für Wien und die nächste Umgebung“ und andere). Angehörige des Kaiserhauses hielten sich ihre Leibfiaker (so etwa Kronprinz Rudolf Josef Bratfisch). Auch andere waren namentlich bekannt und berühmt (zum Beispiel Hungerl).
Am 28. September 1890 fand auf dem Trabrennplatz ein Fiakerrennen statt. Seit dem Ersten Weltkrieg werden Fiaker in Wien überwiegend für Stadtrundfahrten, Praterbesuche (Firmungen) und besondere Anlässe (Hochzeiten und so weiter) engagiert. An die Wohnstätten vieler Fiaker in Erdberg (Fiakerdörfel) erinnert der dortige Fiakerplatz; einige Häuser haben sich erhalten (beispielsweise Wohn- und Fiakerhaus 3, Rüdengasse 3 `{`erbaut 1886`}`, mit Stall, Wagenremise und historischen Fiakerrequisiten). 1965 waren in Wien 27, 1992 43 Fiaker zugelassen.“